Testament in Briefform möglich

Das OLG Schleswig Holstein hat in seinem Beschluss vom 29. Mai 2009 entschieden, dass die Errichtung eines privatschriftlichen Testaments auch in Briefform möglich ist.

Beschluss OLG Schleswig Holstein 29. Mai 2009 - 3 Wx 58/04

Anmerkung von Rechtsanwältin Verena Jörg:

Die Erblasserin hatte in dem vorliegenden Fall einen Brief an den Beteiligten zu 1 mit folgendem Inhalt geschrieben:

"L. 16.09.1994

Lieber E.!
...ich denke an T.H.´s Tod wenn mein Lebenslauf besiegelt ist, erbst du mein Geld, mein Glück brachte mir Wohlstand in Canada..."

Das OLG hat entschieden, dass ein handschriftliches Testament auch grundsätzlich in Briefform möglich ist.
Jedoch ist nicht gleich jeder Brief, der zum eine Erbschaft zum Inhalt habe ein Testament.

Es sei durch Auslegung zu ermitteln, ob der Bief tatsächlich als letztwillige Verfügung anzusehen sei, oder nur eine Mitteilung über die Absicht enthalte, dass der Verfasser ein Testament irgendwann errichten wolle.



Eingestellt am 27.08.2009 von Rechtsanwältin Verena Jörg
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