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Erbschaftssteuer bei Schenkungen
Der Bundesfinanzhof stellte in seinem Beschluss vom 27.04.2009 klar, dass eine Schenkung erst dann tatsächlich erfolgt ist - und damit zu versteuern ist - wenn der Beschenkte das was er erhalten sollte auch wirklich erhalten hat.
BFH Beschluss vom 27.04.2009 - II B 167/08
Anmerkung von Rechtsanwältin Verena Jörg:
Im Umkehrschluss stellt der Beschluss klar, dass eine bloße schuldrechtliche Verpflichtung mit dem Inhalt " ich schenke dir was" nicht ausreicht, um eine Steuerschuld zu begründen.
Erst wenn der Beschenkte das Geld etc. auch tatsächlich erhalten hat, ist er verpflichtet die entstehende Steuer zu zahlen
Eingestellt am 12.08.2009 von Rechtsanwältin Verena Jörg
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