Änderungen im Nachlassverfahren ab 01.09.2009

Duch das FGG-Reformgesetz ist auch das Nachlassverfahren neu im FamFG geregelt worden.

Die neuen Regelungen finden sich nun hauptsächlich in den §§ 342ff FamFG.

Für Verfahren die vor dem 01.09.2009 eingeleitet wurden, gilt nach der Übergangsregelung des Artikel 111 FGG-Reformgesetz auch weiterhin das bisherige Verfahrensrecht.


Eingestellt am 01.09.2009 von Rechtsanwältin Verena Jörg
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